{"id":140,"date":"2019-03-07T09:07:37","date_gmt":"2019-03-07T09:07:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-endingen.de\/blog\/?page_id=140"},"modified":"2021-10-11T10:19:16","modified_gmt":"2021-10-11T08:19:16","slug":"aktuelles","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kanzlei-endingen.de\/blog\/?page_id=140","title":{"rendered":"Aktuelles"},"content":{"rendered":"\n<h4>\nBu\u00dfgeld wenn<br>\nIT-Leiter Datenschutzbeauftragter ist<\/h4>\n\n\n\n<p>Datenschutzbeauftragte sollen, auch wenn ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter bestellt wird, vereinfachend gesagt das Unternehmen in datenschutzrechtlicher Sicht pr\u00fcfen. Diese Aufgaben k\u00f6nnen sie nicht wahrnehmen, wenn sie sich letztendlich selbst \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssten. Damit darf ein interner Datenschutzbeauftragter, ein Mitarbeiter des Unternehmens, nicht auch in anderen datenschutzrelevanten Gebieten f\u00fcr das Unternehmen t\u00e4tig sein. Die Bayerische Aufsichtsbeh\u00f6rde hat in einem Unternehmen nun die Bestellung eines IT-Leiters zum Datenschutzbeauftragten ger\u00fcgt und dann ein Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngt. Weil seit dem 25.05.2018 die Bu\u00dfgeldh\u00f6he stark gestiegen ist, besteht Handlunsgbedarf, es muss gepr\u00fcft werden, ob interne Datenschutzbeauftragte ihre Aufgabe auch wirksam wahrnehmen k\u00f6nnen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Georg Kleine LLM.<br><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img src=\"https:\/\/www.kanzlei-endingen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/sigbild-1.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-93\"\/><\/figure>\n\n\n\n<h4>\nBaurecht<\/h4>\n\n\n\n<p><br><strong>Auch wenn Handwerker ein mangelfreies Werk erstellen, gibt es oft Streit \u00fcber die Verg\u00fctung, der im Vorfeld vermieden werden kann.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Im Wesentlichen gibt es drei verscheideneAbrechnungsmethoden f\u00fcr den Handwerker. Er kann zum Einen nach \u00a7632 BGB die &#8222;\u00fcbliche&#8220; Verg\u00fctung, also nach Einheitspreis, abrechnen. Dabei werden Teilleistungen mit einem Preis pro Menge (z.B. Mauer von 4m \u00e0 150 \u20ac\/m= 600 \u20ac) abgerechnet. Wenn die Mauer k\u00fcrzer oder l\u00e4nger wird, wird es billiger oder teurer. <br>Mit dem Handwerker kann abweichend davon die Abrechnung \u00fcber Stundenlohn oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Beim Stundenlohn rechnet der Handwerker seine Arbeitszeit ab, die er z.B. f\u00fcr die Erstellung der Mauer ben\u00f6tigt. Mit dem Pauschalpreis wird die gesamte Handwerkerleistung verg\u00fctet. Er ist unabh\u00e4ngig davon zu bezahlen,ob die Mauer am Ende k\u00fcrzer oder l\u00e4nger wird. <br>In jedem Fall gilt aber, dass ein schriftliches Angebot Klarheit \u00fcber die wichtigsten Streitfragen gibt. Welches Werk ist geschuldet? Was muss ich daf\u00fcr bezahlen? Ohne ein schriftliches Angebot wird es f\u00fcr Laien v\u00f6llig undurchsichtig, da Einheitspreise von jedem Handwerker anders berechnet werden. Beim Pauschalpreis und beim Stundenlohn ist ohne Angebot unklar, welche Leistungen beinhaltet ist bzw. wie lange die Arbeiten \u00fcblicherweise dauern. Anhand des schriftlichen Angebots kann zudem die Rechnung nachvollziehbar gepr\u00fcft werden. <br>Ich empfehle daher, vor Beauftragung eines Handwerkers ein schriftliches Angebot einzuholen. Dies vermeidet f\u00fcr beide Seiten \u00fcberfl\u00fcssigen Streit und erleichtert die \u00dcberpr\u00fcfung der Handwerkerrechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin Stella Kleine<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bu\u00dfgeld wenn IT-Leiter Datenschutzbeauftragter ist Datenschutzbeauftragte sollen, auch wenn ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter bestellt wird, vereinfachend gesagt das Unternehmen in datenschutzrechtlicher Sicht pr\u00fcfen. 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